externer LDAS (RSPP)

in jedem Unternehmen (welches mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt) muss im Rahmen der Arbeitssicherheit die Dienststelle für Arbeitsschutz (DAS) eingerichtet werden. Eines der charakterisierenden Mitglieder der Dienststelle neben Arbeitgeber, Sicherheitssprecher und Betriebsarzt ist der Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS), früher auch „Sicherheitsbeauftragter“ benannt. In kleinen Betrieben laut Art. 34 des G.v.D. 81/2008 (Bsp. Industriebetriebe < 30AN, Produktionen < 5AN, Büros <200AN) kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des LDAS ausüben, sofern er den vorgesehenen Kurs „Arbeitssicherheit für Arbeitgeber, LDAS“ besucht (Dauer 16h, 32h oder 48h; je nach Risikoeinstufung des Unternehmens) und alle 5 Jahre  (8h, 12h oder 16h) auffrischt. In den allermeisten Arten von Unternehmen (einige wenige, sehr spezifische Ausnahmen), kann der LDAS auch ein externer Sicherheitsexperte mit den Voraussetzungen laut Art. 32 des G.v.D. 81/2008 sein.

Großer Vorteil dabei für das Unternehmen ist sicherlich die kontinuierliche Betreuung und Beratung (u.a. durch Lokalaugenscheine und Schulungen) eines erfahrenen Sicherheitsexperten.

 

Aufgaben laut Art. 33 des G.v.D. 81/2008:

  • Feststellung der Risikofaktoren, Bewertung der Risiken und Festlegung der Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen und aufgrund der spezifischen Kenntnisse über die Betriebsorganisation
  • Ausarbeitung, soweit es dem Zuständigkeitsbereich entspricht, der Präventiv- und Schutzmaßnahmen laut Art. 28, Absatz 2, und der Kontrollsysteme für diese Maßnahmen
  • Ausarbeitung von Sicherheitsvorschriften für die verschiedenen Betriebstätigkeiten, soweit es in die Zuständigkeit fällt
  • Unterbreitung von Informationsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen an die Arbeitnehmer
  • Teilnahme an den Besprechungen betreffend die Arbeitssicherheit sowie an der periodischen Konferenz laut Art. 35
  • Weitergabe der im Art. 36 vorgesehenen Informationen an die Arbeitnehmer