Beratung und Risikobewertung

  1. Einigung auf einen geeigneten Termin
  2. Treffen mit dem Arbeitgeber/ Vorgesetzten vor Ort, im Unternehmen
  3. Einsicht und Auswertung der vorhandenen Unterlagen bzw. der erfüllten Auflagen der Arbeitssicherheit
  4. Lokalaugenschein mit dem Arbeitgeber/ Vorgesetzten der Arbeitsplätze des Unternehmens
  5. Austausch von wichtigen Informationen zum Erstellen/ Anpassen der Dokumente (Risikobewertung u.ä.) per e-Mail
  6. Erstellung der Risikobewertung und den dazugehörigen ergänzenden Dokumente
  7. Erstellung eines kurzen Berichts mit den noch umzusetzenden Auflagen laut Gesetzgebung und Auflistung von Verbesserungsvorschlägen (mit einfachen und spezifischen Hinweisen zur Umsetzung)
  8. Zusendung der digitalen Unterlagen und persönlicher Übergabe der ausgedruckten und gebundenen Unterlagen mit kurzer Einweisung
  9. Rückmeldung beim Unternehmen innerhalb 18 Monaten zur Erkundigung bzgl. der umgesetzten Schutzmaßnahmen, Erinnerung verschiedener Fälligkeiten, gesetzlicher Neuerungen u.ä.

Schlagwörter zur Selbsteinschätzung der Ist- Situation im eigenem Unternehmen:

  • Aktuelles Dokument der Risikobewertung („Eigenerklärung“ ist seit Jahren nicht mehr gültig)
  • Grundschulung der Arbeitnehmer „Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer“ (mind. 8h, alle 5 Jahre mit 6h aufzufrischen)
  • Ernennung des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit
  • Beauftragung des Betriebsarztes zur Gesundheits- Überwachung der Arbeitnehmer (falls vorgesehen, z.B.: Vollzeit- Büro Angestellte)
  • Ernennung und Ausbildung des Brandschutz– bzw. Erste Hilfe Beauftragten
  • Grundschulung der Führungskräfte und Vorgesetzten
  • Vorhandensein und Wartung von Feuerlöschern sowie Erste Hilfe Koffer/ Paket
  • Kennzeichnung der Fluchtwege, jährliche Evakuierungsprobe
  • Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen u.ä.)
  • CE- Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen der Maschinen und Geräte
  • u.v.m.