Beratung und Risikobewertung
- Einigung auf einen geeigneten Termin
- Treffen mit dem Arbeitgeber/ Vorgesetzten vor Ort, im Unternehmen
- Einsicht und Auswertung der vorhandenen Unterlagen bzw. der erfüllten Auflagen der Arbeitssicherheit
- Lokalaugenschein mit dem Arbeitgeber/ Vorgesetzten der Arbeitsplätze des Unternehmens
- Austausch von wichtigen Informationen zum Erstellen/ Anpassen der Dokumente (Risikobewertung u.ä.) per e-Mail
- Erstellung der Risikobewertung und den dazugehörigen ergänzenden Dokumente
- Erstellung eines kurzen Berichts mit den noch umzusetzenden Auflagen laut Gesetzgebung und Auflistung von Verbesserungsvorschlägen (mit einfachen und spezifischen Hinweisen zur Umsetzung)
- Zusendung der digitalen Unterlagen und persönlicher Übergabe der ausgedruckten und gebundenen Unterlagen mit kurzer Einweisung
- Rückmeldung beim Unternehmen innerhalb 18 Monaten zur Erkundigung bzgl. der umgesetzten Schutzmaßnahmen, Erinnerung verschiedener Fälligkeiten, gesetzlicher Neuerungen u.ä.
Schlagwörter zur Selbsteinschätzung der Ist- Situation im eigenem Unternehmen:
- Aktuelles Dokument der Risikobewertung („Eigenerklärung“ ist seit Jahren nicht mehr gültig)
- Grundschulung der Arbeitnehmer „Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer“ (mind. 8h, alle 5 Jahre mit 6h aufzufrischen)
- Ernennung des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit
- Beauftragung des Betriebsarztes zur Gesundheits- Überwachung der Arbeitnehmer (falls vorgesehen, z.B.: Vollzeit- Büro Angestellte)
- Ernennung und Ausbildung des Brandschutz– bzw. Erste Hilfe Beauftragten
- Grundschulung der Führungskräfte und Vorgesetzten
- Vorhandensein und Wartung von Feuerlöschern sowie Erste Hilfe Koffer/ Paket
- Kennzeichnung der Fluchtwege, jährliche Evakuierungsprobe
- Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen u.ä.)
- CE- Kennzeichnung und Sicherheitsanforderungen der Maschinen und Geräte
- u.v.m.